Beitragsstruktur


Da die Möglichkeiten zur Abbildung von Beitragsstrukturen im MGVO universell gestaltet wurde, ist die Umsetzung für den einzelnen Verein ein wenig erklärungsbedürftig.
Zur besseren Erläuterung ein vereinfachtes Beispiel: ein Tanzverein besteht aus sechs Tanzgruppen mit folgender Beitragsstruktur:



Eine direkte Zuordnung von Beiträgen zu den Gruppen würde einen erhöhten Pflegeaufwand bei einer Beitragserhöhung erzeugen und bärge die Gefahr, dass bei der Umstellung Gruppen vergessen werden. In MGVO wurden aus diesem Grund die sogenannten Tarife eingeführt. Das folgende Bild zeigt die Abbildung der gleichen Beiträge wie im ersten Bild, jedoch mit der Hilfe von Tarifen und Beitragsgrupppen.



In den Gruppen werden also nur noch Zuordnungen zu den Tarifen getroffen. Bei der Mitgliederpflege wird das Miglied einer Gruppe und damit automatisch dem jeweils gültigen Tarif zugeordnet. Dann wird für das Mitglied eine über die Gruppe festgelegte Beitragsgruppe ausgewählt.
Die Überprüfung der Beitragsgruppen und deren Zuordnung zu den Mitgliedern kann durch die Listen 'Beiträgeliste, alphabetisch' und 'Beiträgeliste, nach Alter' vorgenommen werden.

In vielen Vereinen gibt es Familienbeiträge, bei denen ein Familienmitglied für die anderen mit bezahlt. Dies kann im System so abgebildet werden, dass dem zahlenden Mitglied die Beitragsgruppe "Familienbeitrag" zugeordnet wird und die anderen Mitglieder ohne Beitragsgruppen-Zuordnung bleiben. Um für diese Mitglieder zu dokumentieren, dass jemand anders den Beitrag zahlt, ist das Feld Familienzahler im Stammsatz vorhanden. Duch die Angabe einer Mitgliedsnummer kann so auf das zahlende Mitglied verwiesen werden.

Eine weitere Besonderheit ist die monatliche Sonderabrechnung von Gruppen. Diese Möglichkeit ist interessant, wenn die Höhe der Vereinsbeiträge relativ gering sind und der Verein kostenintensive Kurse o.ä. anbietet, die monatlich abgerechnet werden müssen.
Um diesen Fall abzubilden muss im Gruppenstammsatz das Merkmal "Monatl. Sonderabrechnung" ausgewählt werden.
Während des monatlichen Abrechnungslauf wird eine so gekennzeichnete Gruppe bei der Ermittlung der Beiträge zunächst nicht einbezogen. Dadurch werden die Zahlungen für diese Gruppen nicht in die gewichteten Beiträge reingerechnet und somit auch der Anteil nicht gleichmäßig auf andere Gruppen verteilt.
Anschließend werden die Gruppen abgerechnet, bei denen die monatliche Sonderabrechnung aktiviert ist. Die so ermittelten Beiträge werden separat von den anderen Beiträgen auf dem Finanzkonto gebucht.