Kassenbücher


Kassenbücher sind Ausschnitte der Buchhaltung, welche die Einnahmen und Ausgaben einer konkreten Kasse (Handkasse) verwalten.
Die Kassenbücher sind so angelegt, dass die Bedienung durch buchhalterisch ungeschulte Personen stattfinden kann. Die Beläge können auch nach der Erfassung kontiert werden, so dass eine einfache Erfassung der Geldbewegungen vorgenommen werden kann.

Für jedes Kassenbuch werden die Berechtigungen einzeln vergeben. Dies kann entweder in den Benutzerrollen und/oder im Benutzerstammsatz geschehen.

Tagebücher


Tagebücher stellen eine Abwandlung der Kassenbücher dar. In Tagebüchern werden auch negative Salden zugelassen.
Damit können sie jedoch nicht mehr in die Buchhaltung als Buchungen auf einem Kassenkonto übernommen werden. Ein negativer Saldo ist dort streng verboten.

Buchen in Kassen- und Tagebüchern


Im Gegensatz zur Buchhaltungs-Buchungsmaske werden die Beträge hier mit Vorzeichen und mit Komma eingegeben. Dies erleichtert die Bedienung für Personen, die mit Buchhaltung tendentiell weniger zu tun haben und diese klassische Eingabeart gewohnt sind.

MWSt.-Sätze


Die in den Kassenbüchern verwendeten MWSt.-Sätze kommen aus den Finanzparametern. Es können in den Parametern lediglich Sondersteuersätze eingepfelgt werden. Die vollen und reduzierten USt.-Sätze werden zentral durch IBB Solutions gepflegt.

Transfer in die Buchhaltung


Kassenbuchbelege können per Knopfdruck in die Buchhaltung übernommen werden. Hierzu ist es notwendig, dass das Kassenbuch nicht als Tagebuch geführt wird und die Belege alle mit Kontozuordnung gebucht worden sind.
Desweiteren muss dem Kassenbuch ein Konto aus dem Kontenrahmen zugeordnet werden, um die Buchungen vollständig zu machen.
Hierzu wählen Sie ein Konto (Kasse, Nebenkasse, o.ä.) aus und kennzeichnen dies durch Auswahl des Kontotyps als Kassenkonto. Anschließend können Sie in der Kassenbuchpflege das Konto auswählen und dem Kassenbuch zuordnen.
In der Liste der Kassenbücher erscheint nach Erfüllung der Voraussetzungen ein Link zum Transfer der Belege. Es werden dabei immer die Belege transferiert, die bisher noch nicht in die Buchhaltung übernommen wurden. Ein mehrfacher Aufruf ist also unschädlich.
Eine nachträgliche Änderung von Betragshöhen o.ä. wird nicht in Kassenbuch nachgetragen, die Inhalte der Belege sind nach der Übertragung entkoppelt und sollten nicht mehr geändert werden.

Steuerschlüssel


Bei der Übertragung der Buchungssätze in die Hauptbuchhaltung können zwei verschiedene Verfahren zur Verbuchung von Buchungssätzen mit Umsatz- bzw. Vorsteuer angewandt werden: Es können ein- oder mehrstellige Steuerschlüssel automatisch ermittelt und die dazu gehörigen Buchungssätze generiert werden. Welches Verfahren angewandt wird, wird in der Pflege der Geschäftsjahre/Buchungsperioden festgelegt.