Jahreswechsel


Im MGVO-System sind nur wenige Arbeiten zum Jahreswechsel fällig, die im Folgenden beschrieben sind:
  • Parametersatz
    In den Vereinsparametern ist der Statistik-Stichtag angegeben. Dieser wird für alle altersbezogenen Statistiken und Auswertungen herangezogen.
    Bei der Gelegenheit kann die Gültigkeit des Freistellungbescheides in den Finanzparametern überprüft werden.
  • Geschäftsjahre
    Bei Verwendung der Buchhaltung ist ein neues Geschäftsjahr anzulegen und ggf. ein vergangenes abzuschließen.
  • Arbeitsstundenübertrag und -abrechnung
    Wenn Sie die Arbeitstundenabrechnung in Betrieb haben, möchten Sie wahrscheinlich die im vergangenen Jahr zu wenig geleisteten Arbeitsstunden den jeweiligen Mitgliedern in Rechnung stellen. Um Härtefälle zu vermeiden, legen Sie selbst den Zeitpunkt fest, wann Sie die Stunden aus dem alten Jahr in das neue übertragen. Anschließend starten Sie die Abrechnung, bei der die Fehlstunden des vergangenen Jahres abzüglich der noch im laufenden Jahr erbrachten Stunden in Rechnung gestellt werden.
  • Nummernkreise
    Insbesondere für die Rechnungserstellung werden Nummern automatisch aus den internen Nummernkreisen entnommen. Zu Beginn eines neuen Jahres kann der Rechnungsnummernkreis bei Bedarf zurück gesetzt werden.
  • Kalender
    Aktualisierung der Vereinskalender, evtl. mit neuen Schulferien-Terminen