Steuerschlüsselzuordnung


MGVO gestattet die Verwendung von ein- und zweistelligen Steuerschlüsseln.

Einstellige Steuerschlüssel


Die einstelligen Steuerschlüssel teilen einen Bruttobetrag beim Buchen in einen Netto- und in einen Vorsteuer-/Umsatzsteuerbetrag auf.
Der Nettobetrag wird auf dem Gegenkonto gebucht, die Steuern auf dem in der Zuordnungstabelle stehenden Steuerkonto.
Auch die in anderen großen Buchhaltungslösungen vorhandenen Automatikkonten sind ebenfalls einstellbar (Steuerschlüssel 'a'). Allerdings finden der Automatikschlüssel in derzeitigen Kontenrahmen keine Verwendung mehr.

Zweistellige Steuerschlüssel


Bei der Verwendung von zweistelligen Steuerschlüsseln wird der Bruttobetrag auch auf dem Gegenkonto gebucht. Darüber hinaus wird eine zweite Buchung erzeugt (Schattenbuchung), bei der der Bruttobetrag auf einem Sammlerkonto und der Nettobetrag sowie der Vorsteuer-/Umsatzsteuerbetrag als Gegenbuchung gebucht. Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass der Gesamtaufwand und Gesamtertrag korrekt in der Gewinnermittlung erscheint.