Arbeitsstundenverrechnung


Das System bietet mehrere Möglichkeiten an, geleistete Arbeitsstunden zu dokumentieren und abzurechnen. In den allgemeinen Parametern können die unterschiedlichen Optionen eingestellt werden.
Zunächst werden Arbeitsstunden jahresbezogen erfasst und ausgewertet. Für jedes Mitglied wird ein Arbeitsstundenkonto geführt, in dem die geleisteten Stunden mit Datum und Anlass gespeichert werden. Der Verein kann eine Arbeitsstundenpflicht vereinbaren, durch die eine bestimmte Anzahl Arbeitsstunden von jedem Mitglied zu leisten ist. Diese Pflicht kann über das Alter der Mitglieder eingeschränkt werden.
Die Anzahl der zu leistenden Arbeitsstunden wird ebenfalls in den allgemeinen Parametern eingestellt. Diese grundsätzliche Regelung kann für einzelne Mitglieder im Mitgliederstammsatz ausgeschaltet und eine abweichende Anzahl Stunden hinterlegt werden.

Jahresübertrag


Die Übernahme der Arbeitsstunden aus dem Vorjahr erfolgt grundsätzlich manuell. Die Arbeitsstundenübernahme stellt ein Abschluss des Vorjahres dar. Arbeitsstunden, die danach in das Vorjahr gebucht werden, verändern nicht den Übertrag in das Folgejahr. Aus diesem Grund sollten alle Veranstaltungen und sonst geleistete Arbeitsstunden zuerst gebucht werden, bevor die Übernahme der Arbeitsstunden in das Folgejahr angestoßen wird.

Jahresabrechnung


Zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Stundenübernahme aus dem Vorjahr kann die Abrechnung der Fehlstunden aus dem Vorjahr geschehen. Dabei werden alle im laufenden Jahr bis zu dem Zeitpunkt der Abrechnung geleisteten Stunden mit dem Übertrag aus dem vergangenen Jahr verrechnet, d.h. das Mitglied hat dadurch bis zu dem Zeitpunkt der Abrechnung Zeit seine Fehlstunden des Vorjahres auszugleichen.
Die dann übrig gebliebenen Fehlstunden werden mit dem Stundensatz aus den allg. Parametern multipliziert und dem Mitglied als Sollstellung auf sein Finanzkonto gebucht. Die verrechneten Fehlstunden werden natürlich auf dem Arbeitszeitkonto abgezogen. Mit der nächsten Beitragsabrechnung werden die Verrechnungsbeträge mit eingezogen.